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BGH - Entscheidung vom 15.03.1988

VI ZR 81/87

Normen:
BGB § 252
ZPO § 287

Fundstellen:
BGHR BGB § 252 Schätzgrundlage 1
BGHR ZPO § 287 Beweiserhebung 1
DRsp I(123)317d-e
MDR 1988, 849
NJW 1988, 3016

(d) »... Sowohl § 287 ZPO wie § 252 BGB verlangen für die Schadensberechnung die schlüssige Darlegung von Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen. Sie sind die Grundlage, auf der das Ermessen bei einer Beweiswürdigung nach [...]
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