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BGH - Entscheidung vom 23.06.1988

III ZR 8/87

Normen:
GG Art. 14 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BadWürtt DSchG § 24 Abs. 1 Bodenfund 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Denkmalschutz 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Opfergrenze 1
BGHZ 105, 15
BRS 53 Nr. 148
DRsp V(522)224a
MDR 1988, 1034
NJW 1988, 3201
RdL 1988, 241
VersR 1988, 1125
ZfBR 1989, 33

Der Kläger ist Eigentümer der in Gemarkung E gelegenen Grundstücke Parz. Nr. 972/2 und 973-976, die abbauwürdige Sandvorkommen enthalten. Aufgrund einer ihm erteilten Baugenehmigung des Landratsamts U vom 21. August [...]
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