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BGH - Entscheidung vom 05.10.1988

2 StR 250/88

Normen:
GVG § 192 Abs. 2, Abs. 3

Fundstellen:
BGHSt 35, 366

Die Beschwerdeführerin rügt, daß die Strafkammer in der Person der Schöffin Marga K. nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei (§ 338 Nr. 1 StPO ). 1.) Frau K. war zu Beginn der Verhandlung als Ergänzungsschöffin [...]
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