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BGH - Entscheidung vom 28.04.1988

I ZR 66/87

Normen:
HGB § 89b Abs. 1

Fundstellen:
BB 1988, 2199
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Beweislast 1
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Tankstellen-Handelsvertreter 1
DB 1989, 170
DRsp II(210)357e
DRsp-ROM Nr. 1992/2508
MDR 1988, 930
NJW-RR 1988, 1061
WM 1988, 1204
Warn 1988, 124

Der Kläger betrieb auf einem von der Beklagten gepachteten Grundstück eine SB-Tankstelle. Er vereinbarte mit der Beklagten in dem am 28. April/22. Mai 1974 abgeschlossenen Vertrag, deren Kraftstoffe und Motoröle zu [...]
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