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BGH - Entscheidung vom 28.01.1988

I ZR 21/86

Normen:
UWG § 16 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1988, 1343
BGHR BGB § 12 Geschäftsbezeichnung 1
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Geschäftsbezeichnung 1
BGHZ 103, 171
GRUR 1988, 560
MDR 1988, 558
NJW 1988, 1912
WRP 1988, 443
ZIP 1988, 740

Der Kläger ist der Fachverband der Haftpflicht-, Unfall-, Auto- und Rechtsschutzversicherungen. Er vertritt die Interessen von mehr als 100 Kraftfahrzeugversicherern. Im Jahre 1957 gründete der Kläger eine 'Stiftung', [...]
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