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BGH - Entscheidung vom 28.06.1988

VI ZR 210/87

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Beweislast 14
DRsp I(125)337a
MDR 1988, 1045
NJW 1988, 2948
VersR 1989, 145

Der Kläger verlangt von den Erben seines früheren Hausarztes Dr. W. Schadensersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler. Im März 1973 litt der Kläger ständig an Übermüdungserscheinungen. Er begab sich deshalb in die [...]
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