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BGH - Entscheidung vom 21.01.1988

IX ZR 252/86

Normen:
BeurkG § 17
ZVG § 74a Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1 Dritter 1
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Vollmacht 1
BGHR BeurkG § 6 Abs. 2 Beteiligter 1
BGHR ZVG § 74a Abs. 1 Antragsberechtigter 1
DNotZ 1989, 43
DRsp-ROM Nr. 1992/2688
DRsp IV(436)89b
DRsp IV(470)250b
MDR 1988, 578
NJW-RR 1988, 1206
WM 1988, 545

Der Kläger fordert von den Beklagten Schadensersatz mit der Begründung, der Beklagte zu 1 habe als amtlich bestellter Vertreter des Beklagten zu 2 anläßlich der Beurkundung einer Grundschuldbestellung notarielle [...]
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