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BGH - Entscheidung vom 11.02.1988

IX ZR 77/87

Normen:
BeurkG § 17 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BNotO § 14 Abs. 1 Belehrungspflicht, betreuende 2
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1 Belehrungspflicht 1
DNotZ 1989, 45
DRsp IV(470)250c
MDR 1988, 671
NJW 1988, 2538
NJW-RR 1988, 972
VersR 1988, 748
WM 1988, 722

Der Kläger verlangt Schadensersatz, weil der Beklagte als Notar seine Amtspflichten bei der Beurkundung eines Vertrags schuldhaft verletzt habe. In einem privatschriftlichen Vertrag einigten sich der Käufer H und der [...]
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