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BGH - Entscheidung vom 26.01.1988

VI ZR 120/87

Normen:
BGB §§ 210, 852 Abs. 2
BayAGGVG Art. 22 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 210, Hemmung 1
BGHR BGB § 852 Abs. 2 Verhandlung 2
MDR 1988, 570

Der Kläger leidet unter einer schweren neurotischen Störung, die Krankheitswert hat. Er führt sie auf eine ärztliche Behandlung im Klinikum G., dessen Träger der Beklagte ist, zurück. Am 18. Mai 1981 hatte er sich dort [...]
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