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BGH - Entscheidung vom 23.11.1988

VIII ZR 262/87

Normen:
GmbHG § 15 Abs.4

Fundstellen:
BB 1989, 372
BGHR BGB § 158 Abs. 1 Abtretung 1
BGHR BGB § 818 Abs. 3 Bereicherungsausgleich 1
BGHR GmbHG § 15 Abs. 3 Abtretung 1
BGHR GmbHG § 15 Abs. 4 Verpflichtungsantrag 1
DB 1989, 568
DNotZ 1990, 122
DRsp II(220)348a-b
MDR 1989, 248
NJW-RR 1989, 291
WM 1989, 256

Die Klägerin nimmt jeweils aus abgetretenem Recht die Beklagten als Teil- und Gesamtschuldner auf Zahlung von 200.000 DM in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Betreiben des Beklagten zu 1) wurde am [...]
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