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BGH - Entscheidung vom 05.05.1988

I ZR 151/86

Normen:
BGB § 242
ZPO § 282 (Beweislast)

Fundstellen:
BB 1988, 1948
BGHR BGB § 242 Aufklärungspflicht 4
BGHR BGB § 242 Beweislast 1
BGHR UWG vor § 1 Aufklärungspflicht 1
BGHR UWG vor 3 1 Aufklärungspflicht 2
BGHR ZPO § 767 Abs. 2 Kostenerstattungsanspruch 1
DB 1988, 1948
GRUR 1988, 716
MDR 1988, 933
NJW-RR 1988, 1066
ZIP 1988, 866

Tabestand: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gehören. Mit einem am 20. [...]
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