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BAG - Entscheidung vom 10.11.1988

2 AZR 26/88

Normen:
BerBildG § 15 Abs.1, Abs.2 Nr.2

Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 15 BBiG
BB 1989, 359
DB 1989, 584
DRsp VI(624)41c-e
EzA § 15 BBiG Nr. 7
NJW 1989, 1107
NZA 1989, 268
SAE 1989, 336

»... Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch durch eine Kündigung während der Probezeit mit Auslauffrist wirksam beendet werden, wenn dadurch keine zweckwidrige Bindung über das Ende der Probezeit hinaus bewirkt [...]
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