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VGH Hessen - Entscheidung vom 20.10.1987

9 OE 24/83

Normen:
BGB § 1004

Fundstellen:
DRsp I(150)292d-e
DÖV 1988, 468
NJW 1988, 1683

Der Senat stellt zunächst klar, daß für Klagen gegen ehrkränkende Äußerungen im hoheitlichen Bereich der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist und daß auch hier Voraussetzung für einen quasinegatorischen Abwehranspruch [...]
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