So auch OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1986, 572 = MDR 1986, 407; a.A.: wohl der BGH in einer früheren Entscheidung (Schäfer/Finnern, Z 2.311 Bl. 5: 20 % Mehraufwand nicht ausgleichungspflichtig). Das gilt aber nur bei [...]
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