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OLG Köln - Entscheidung vom 16.11.1987

2 W 185/87

Normen:
BRAGO § 57 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(477)229e
MDR 1988, 329

»Der Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei Tätigwerden in der Zwangsvollstreckung bestimmt sich nach § 57 BRAGO [ BRAGebO ]. Maßgebend ist grundsätzlich der Gegenstandswert der zu vollstreckenden [...]
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