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OLG Köln - Entscheidung vom 15.09.1987

Ss 450/87

Normen:
OWiG § 77 a Abs.4

Fundstellen:
DRsp IV(468)160d
NStZ 1988, 31
VRS 74, 127

»... Die Regelung in § 77a OWiG ermöglicht im Bußgeldverfahren eine vereinfachte Art der Beweisaufnahme und erlaubt in Abs. 1 insbesondere die Vernehmung eines Zeugen durch die Verlesung von Urkunden, die eine von ihm [...]
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