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OLG Köln - Entscheidung vom 16.01.1987

Ss 742/86

Normen:
StGB § 316 Abs.1

Fundstellen:
DAR 1987, 157
DRsp III(336)257a
VRS 72, 367
VerkMitt 1987, 72

»Die Ausführungen, mit denen das AG die Annahme vorsätzlichen Handelns begründet, unterliegen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Vorsatz i. S. des § 316 Abs. 1 StGB bedeutet, daß der Täter seine Fahruntauglichkeit [...]
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