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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 12.06.1987

14 U 283/85

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DAR 1987, 380
DRsp I(125)322c-e
NJW-RR 1988, 29

(c) »... Das LG hat ausgeführt, daß der Kunde eines Kfz-Verkäufers bei Probefahrten für von ihm leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden jedenfalls dann nicht haftet, wenn diese Schäden mit den eigentümlichen Gefahren [...]
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