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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.07.1987

2 WF 73/87

Normen:
BGB § 1629 Abs.3
ZPO § 114, § 116

Fundstellen:
DRsp IV(409)244a
FamRZ 1987, 1062

»Nach Auffassung des Senats ist bei der Prüfung der »Armut« nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Kl. [, die im eigenen Namen gemäß § 1629 Abs. 3 BGB Kindesunterhalt für die bei ihr lebenden Kinder vom [...]
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