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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.07.1987

12 U 12/87

Normen:
VVG § 1

Fundstellen:
DRsp II(227)138a
VersR 1988, 128

»Nach wirksamer Irrtumsanfechtung ist der [Kranken-]Versicherungsvertrag als unwirksam anzusehen, und die beiderseitigen Leistungen sind .. zurückzugewähren. Die Leistungen der Kl. bestehen in ihren Prämienzahlungen. [...]
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