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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.04.1987

4 U 227/85

Normen:
VHB 74 § 6 Nr.2 S.1, S.3

Fundstellen:
DRsp II(228)153d
VersR 1988, 483

»[Der Sohn C. der Kl., VersNehmerin in der Hausratversicherung nach den VHB 74] hat in »häuslichen Gemeinschaft« mit der Kl. gelebt. Es ist anerkannten Rechts, daß auch längere Abwesenheit die häusliche Gemeinschaft [...]
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