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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.05.1987

20 U 335/86

Normen:
VVG § 12 Abs.3

Fundstellen:
DRsp II(227)138f
VersR 1988, 458

Die Mutter der Kl. hatte bei der Bekl. eine Lebensversicherung über 400 000 DM mit vertraglich vorgesehener Verdoppelung der VersSumme bei Tod durch Unfall (Unfallzusatzversicherung) genommen. Nach Ermordung der Mutter [...]
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