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LG Dortmund - Entscheidung vom 12.03.1987

17 S 247/86

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)321a-b
VersR 1987, 697

(a) »Für die von ihrem Ehemann nach dem Verzehr der Landrotwurst erlittenen Unannehmlichkeiten [Bruch des Zahnersatzes] stünde der Kl. als Rechtsnachfolgerin ihres Mannes nur dann ein angemessenes Schmerzensgeld zu, [...]
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