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LG Bonn - Entscheidung vom 24.03.1987

4 T 148/87

Normen:
GG Art. 13 Abs.2
ZPO §§ 758, 807

Fundstellen:
DRsp IV(424)128a
Rpfleger 1987, 424

»Die Weigerung des Schuldners [seine Wohnung durchsuchen zu lassen] hat nicht zur Folge, daß im Rahmen des § 807 ZPO von den gesetzl. Voraussetzungen der Erfolglosigkeit oder Aussichtslosigkeit der Pfändung abzusehen [...]
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