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BayObLG - Entscheidung vom 17.09.1987

BReg 3 Z 76/87

Normen:
HGB § 318 Abs.3 S.1, § 319 Abs.1 S.1, Abs.2 Nr.7

Fundstellen:
AktGes 1988, 18
BB 1987, 2197
BayObLGZ 1987, 297
DB 1987, 2400
DRsp II(210)349c
WM 1987, 1361

»... Das Gericht hat einen anderen Abschlußprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des gewählten Prüfers liegenden Grund geboten erscheint, insbesondere, wenn Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 318 [...]
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