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BayObLG - Entscheidung vom 05.10.1987

BReg 3 Z 120/87

Normen:
FGG Vor § 1, §§ 19 ff.

Fundstellen:
BayObLGZ 1987, 348
DRsp IV(470)242c-d
NJW-RR 1988, 198

(c) »...Die vorläufige Vormundschaft [§ 1906 BGB] endet, ohne daß es der Aufhebung durch das Vormundschaftsgericht bedarf, kraft Gesetzes mit der Zurücknahme des Entmündigungsantrags (§ 1908 Abs. 1 BGB ..). Der Antrag [...]
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