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BayObLG - Entscheidung vom 25.06.1987

BReg 2 Z 39/86

Normen:
WEG § 21 Abs.1, Abs.5 Nr.2
WEG § 27 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
DRsp I(152)131a
WuM 1987, 330

»... Der Verwalter [Antragsgegner] ist verpflichtet, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG [WohnEigG]). [...]
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