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BayObLG - Entscheidung vom 13.08.1987

RReg 4 St 138/87

Normen:
StGB § 327 Abs.2 Nr.2

Fundstellen:
BayObLGSt 1987, 78
BayVBl 1987, 699
DRsp III(336)262a-b
DÖV 1988, 312
GewArch 1987, 352
MDR 1988, 252
NJW 1988, 1226
NStE Nr. 5 zu § 327
NVwZ 1987, 1022
OLGSt (n.F.) StGB § 327 Nr. 3
RdL 1987, 302
wistra 1988, 240

Der Angekl., der eine Autowracksammelstelle betreibt, hatte von der Verwaltungsbehörde einen Planfeststellungsbescheid erhalten, und zwar mit den »Auflagen«, innerhalb des Autowrackplatzes ausreichend bemessene [...]
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