Vgl. auch BGH, DRsp III(310)148a: § 56 Abs. 3 StGB kann trotz günstiger Prognose und dem Vorliegen besonderer Umstände i.S. des § 56 Abs. 2 StGB die Strafvollstreckung gebieten, wenn der Angeklagte seine Stellung als [...]
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