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BayObLG - Entscheidung vom 09.06.1987

RReg 1 Z 89/86

Normen:
BGB §§ 985,1006
Coburgisches Gesetz über den Ausgleich mit dem Herzog vom 1.7.1919 §§ 6, 7
Hausgesetz für das Herzoglich-Sachsen-Coburg-Gothaische Haus vom 1.3.1855 Art. 20, 69
Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3.5.1852 §§ 70, 71
ZPO § 549 Abs. 1, § 562

Fundstellen:
BayObLGZ 1987 Nr. 31
BayObLGZ 1987, 195

Der Kläger fordert als Testamentsvollstrecker die Herausgabe einzelner Gegenstände aus dem früheren Haus- und Staatsarchiv des. Die Gegenstände befinden sich in dem vom Beklagten verwalteten Staatsarchiv. Die [...]
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