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BVerwG - Entscheidung vom 31.03.1987

1 C 26.86

Normen:
RuStAG § 9 Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp V(518)49e-f
NJW 1987, 2180

(e) »... Die Vorinstanzen sind davon ausgegangen, daß die Kl. die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG erfüllt, weil sie durch die Einbürgerung zwar nicht ihre Staatsangehörigkeit verliert, sich aber verpflichtet [...]
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