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BVerwG - Entscheidung vom 03.03.1987

1 C 15.85

Normen:
GewO § 55 Abs. 1 Nr. 2 § 60 § 69 § 69a Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
BVerwGE 77, 70
DRsp V(533)392e-f
DVBl 1987, 688
DÖV 1987, 539
GewArch 1987, 201
NVwZ 1987, 494

(e) »... Die Durchführung des festgesetzten Volksfestes widersprach zumindest deshalb dem öffentl. Interesse [und hätte gem. § 69 a Abs. 1 Nr. 3 abgelehnt werden müssen], weil gem. Nr. 3 a des Festsetzungsbescheides [...]
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