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BVerwG - Entscheidung vom 23.04.1987

6 C 8.84

Normen:
BUKG § 15 Abs.1 S.4
TGV § 2 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp V(570)391b-c
DVBl 1987, 748
DÖV 1987, 736
ZBR 1987, 310

»... Dem Kl. steht Trennungsgeld.. deshalb zu, weil er gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 BUKG , § 2 Abs. 2 Satz 1 TGV [Trennungsgeldverordnung] im Zeitpunkt des Wegfalls des Wohnungsmangels aus einem zwingenden persönlichen [...]
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