»... Dem Kl. steht Trennungsgeld.. deshalb zu, weil er gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 BUKG , § 2 Abs. 2 Satz 1 TGV [Trennungsgeldverordnung] im Zeitpunkt des Wegfalls des Wohnungsmangels aus einem zwingenden persönlichen [...]
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