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BVerwG - Entscheidung vom 24.03.1987

6 C 72.84

Normen:
BUKG § 4 Abs.3 S.1

Fundstellen:
BVerwGE 77, 145
DRsp V(570)391a
DÖV 1987, 738
ZBR 1987, 311

»Die Frage, was als andere bewegliche Gegenstände in angemessenem Umfang i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 BUKG anzusehen sind, läßt sich aus dem Gesetzeswortlaut nicht eindeutig entnehmen. ... Als Anknüpfungspunkt für die [...]
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