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BVerwG - Entscheidung vom 24.09.1987

2 C 52.86

Normen:
BeamtVG § 55 Abs.1, § 56 Abs.2

Fundstellen:
BVerwGE 78, 122
DRsp V(570)397a
DVBl 1988, 349
DÖV 1988, 600
NVwZ 1988, 367
ZBR 1988, 130

».. Die Abfindung der Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder [VBL] ist keine Rente i. S. des § 55 Abs. 1 BeamtVG und darf mithin nicht auf die Versorgungsbezüge des Kl. [Ruhestandsbeamter] angerechnet [...]
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