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BVerfG - Entscheidung vom 24.09.1987

1 BvR 970/87

Normen:
BStatG § 21
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1
VZG §§ 9 ff.

Fundstellen:
CR 1987, 872
DRsp V(540)165a-b
DVBl 1987, 1207
EuGRZ 1988, 140
NJW 1987, 2805
UPR 1987, 422

Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gehalten sein könnte, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der [...]
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