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BVerfG - Entscheidung vom 21.05.1987

2 BvR 800/84

Normen:
AsylVfG § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 7 § 21
AuslG § 16
GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Art. 3 Abs. 1 Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 2 Art. 104 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
EzSt AsylVfG § 10 Nr. 1
EzSt GG Art 104 Nr. 1
NJW 1987, 3076
NStE Nr. 1 zu Art. 20 GG
NStZ 1987, 462
ZfSH/SGB 1987, 474

1. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. Sie hat lediglich die Verfassungsmäßigkeit des vom Beschwerdeführer zwischen dem 28. März 1984 und dem 9. Mai 1984 erlittenen Freiheitsentzugs zum Gegenstand, da die [...]
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