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BVerfG - Entscheidung vom 14.08.1987

2 BvR 235/87

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1 § 57
StPO § 308 Abs. 1 Satz 1 § 309 Abs. 1, StPO § 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
DRsp IV(466)204b
NJW 1988, 1715
NStE Nr. 21 zu § 57 StGB
NStZ 1988, 21

Ungeachtet dessen, daß der Beschwerdeführer seine Rügen zumindest teilweise im Verfahren nach § 33a StPO vor dem Oberlandesgericht hätte vorbringen können und müssen (s. BVerfGE 42, 243 ), fehlt seiner [...]
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