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BVerfG - Entscheidung vom 23.09.1987

2 BvR 814/87

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Art. 12 Abs. 2, Abs. 3
JGG § 5 Abs. 1 § 9 Nr. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nr. 4 § 11 § 55 Abs. 2
StPO § 25 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
DRsp III(340)116a
DRspIV(448)153a
FamRZ 1988, 143
NJW 1988, 477
NStE Nr. 1 zu § 25 StPO
NStE Nr. 3 zu § 55 JGG
NStZ 1988, 34
ZblJR 1987, 636
ZfSH/SGB 1987, 583

1. § 55 Abs. 2 JGG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Von Verfassungs wegen ist ein Instanzenzug nicht gewährleistet (vgl. BVerfGE 1, 433 [437]; 11, 232 [233]; 49, 329 [340]; 54, 277 [291]). Die [...]
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