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BVerfG - Entscheidung vom 16.02.1987

1 BvR 727/81

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5
BetrAVG §§ 1 ff.
BGB § 611
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 9 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 101 Abs. 1 Satz 2
ZPO § 554b

Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen
BetrAV 1987, 122
BetrAV 1987, 425
DB 1987, 1260
DRsp VI(610)199c
VersR 1987, 828
ZfSH/SGB 1987, 425

1. Die Verfassungsbeschwerde ist mangels hinreichender Substantiierung (§ 92 BVerfGG ) unzulässig, soweit sie in den angegriffenen Entscheidungen einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 GG erkennt. Es kann dem Vortrag nicht [...]
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