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BGH - Entscheidung vom 09.04.1987

III ZR 126/85

Normen:
BGB §§ 254, 276, 607

Fundstellen:
DRsp II(224)177h-i
WM 1987, 1546

»... Nach der ständ. Rechtspr. des BGH ist die kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären. Insbesondere muß [...]
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