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BGH - Entscheidung vom 11.03.1987

VIII ZB 2/87

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
DRsp IV(412)203e
VersR 1987, 785

»...Nach den glaubhaft gemachten Tatsachen befand sich Rechtsanwalt A. [, der es übernommen hatte, innerhalb der bis zum 20. 11. 1986 laufenden Berufungsfrist eine Berufungsschrift in den Briefkasten der Gemeinsamen [...]
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