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BGH - Entscheidung vom 08.04.1987

3 StR 7/87

Normen:
StPO §§ 59, 67, § 238 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(448)151c
NStE StPO § 59 Nr. 2
NStZ 1987, 374
StV 1987, 282

In einem mit der Verurteilung des Angekl. zu Freiheitsstrafe endenden Strafverfahren vor dem LG war ein Zeuge in der Hauptverhandlung an insgesamt drei Tagen (30. 1., 3. 2. und 6. 2. 1986) vernommen worden. Am 3. 2. [...]
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