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BGH - Entscheidung vom 17.12.1987

4 StR 440/87

Normen:
StPO § 338 Nr.1

Fundstellen:
BGHSt 35, 164
DRiZ 1988, 99
DRsp IV(460)161a
EzSt StPO § 338 Nr. 3
MDR 1988, 426
NJW 1988, 1333
StV 1988, 191
wistra 1988, 153

»... Die.. zulässig erhobene Rüge [, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 338 Abs. 1 StPO ), weil der Vorsitzende der Jugendkammer blind sei,] ist begründet. ... Der Richter muß in der Lage sein, [...]
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