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BGH - Entscheidung vom 06.03.1987

V ZR 200/85

Normen:
BGB § 459 Abs. 2, § 463 Satz 1
GastG § 2 Abs.1, § 3 Abs.1 S.1, § 4 Abs.1

Fundstellen:
BB 1987, 1425
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 2
BGHR GaststättenG § 4 Abs. 1 Nrn. 2 u. 3 Versagungsgründe, objektgebundene 1
DRsp I(130)263d
MDR 1987, 830
WM 1987, 1041

Die Klägerin und ihr Ehemann kauften mit notariellem Vertrag vom 9. Oktober 1980 vom Beklagten zu 1 und dem inzwischen verstorbenen, von der Beklagten zu 2 allein beerbten Alois St zum Preis von 300.000 DM das Anwesen [...]
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