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BGH - Entscheidung vom 12.06.1987

V ZR 91/86

Normen:
BGB § 242, § 433 Abs. 1 Satz 2
ErbbauVO § 1 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 5
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 6
BGHR BGB § 747 Kündigung 1
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Bebauungshindernis 1
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Geschäftsgrundlage 1
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Geschäftsgrundlage 2
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Inhalt 1
BGHZ 101, 143
DB 1987, 2636
DRsp I(130)266a
DRsp I(154)171c-f
DRsp-ROM Nr. 1992/3056
MDR 1987, 923
NJW 1987, 2674
Rpfleger 1987, 361
WM 1987, 1175

Der Kläger bestellte durch notariellen Vertrag vom 28. April 1972 der Beklagten sowie dem Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen D eGmbH und der W Schleswig-Holstein mbH an mehreren, damals landwirtschaftlich genutzten, [...]
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