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BGH - Entscheidung vom 03.11.1987

VI ZR 95/87

Normen:
ZPO § 286, § 398

Fundstellen:
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisregel 1
BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 3
DAR 1988, 54
DRsp IV(413)202b-c
MDR 1988, 207
NJW 1988, 566
VRS 74, 169

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 26. Dezember 1984 gegen 11.45 Uhr auf dem Autobahnring München im Bereich des Autobahnkreuzes Brunnthal ereignete und bei dem [...]
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