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BGH - Entscheidung vom 15.06.1987

II ZR 301/86

Normen:
BGB § 826, § 830 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 826 Lastschriftverfahren 1
BGHR BGB § 830 Abs. 2 Lastschriftverfahren 1
BGHZ 101, 153
DB 1987, 1883
DRsp I(145)321c-d
DRsp II(224)177d-e
DRsp-ROM Nr. 1992/3053
MDR 1987, 910
NJW 1987, 2370
WM 1987, 895

Die Klägerin, eine Ortskrankenkasse, verlangt von der verklagten Sparkasse Schadensersatz, weil diese im eigenen Interesse eine Kundin zum Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften veranlaßt und ihr dadurch [...]
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