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BGH - Entscheidung vom 08.10.1987

IX ZR 143/86

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)332a-b
WM 1987, 1431

(a) »... Die Verpflichtungen aus dem durch die Anbahnung von Vertragsverhandlungen eines Vertreters begründeten gesetzl. Schuldverhältnis treffen i. d. R. den Vertretenen, nicht aber den Vertreter. Das gilt auch bei [...]
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