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BGH - Entscheidung vom 01.07.1987

VIII ARZ 2/87

Normen:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 Satz 1
BGB §§ 242, 387, 535, 536, 558

Fundstellen:
BGH, HdM Nr. 16
BGHR (3.) MietRÄndG Art. III Abs. 1 Satz 1 Vorlage 1
BGHR BGB § 390 Satz 2 Mietkaution 1
BGHR BGB § 550b, Kautionsrückzahlung 1
BGHR BGB § 558 Abs. 1 Aufrechnung 1
BGHZ 101, 244
DB 1987, 1987
DRsp I(133)325a
MDR 1987, 929
NJW 1987, 2372
WM 1987, 966
WuM 1987, 310
ZMR 1987, 412

1. Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in M.. Der Beklagte hat die Wohnung von der Voreigentümerin gemietet und eine Kaution von 1000 DM gezahlt. Mit Schreiben vom 29. August 1984 hat er den Mietvertrag fristlos [...]
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